Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung als betroffene Person verschiedene Rechte. Weitergehende Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung:
Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen genau beschreiben, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Wenn Ihre Daten unvollständig sein sollten, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a von Ihnen erhalten haben, werden wir dann unverzüglich löschen. Daten, die wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c oder e von Ihnen verarbeiten, können erst, wenn sie zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich sind, nach Ablauf der für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie gelöscht werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
Recht auf Beschwerde
Sie haben das Recht, bei der Aufsichtsbehörde (BfDI) Beschwerde einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde unterrichtet die Beschwerde führenden über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.