Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Aktuelle Informationen zur Erreichbarkeit und Arbeitsfähigkeit des BfN und des Programmbüros im Zahlungsverkehr und in der Projektförderung
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger stellen bitte wie gewohnt elektronisch die Zahlungsanforderungen. Sofern Sie wegen eigener Heimarbeitssituationen der Aufforderung zum Ausdruck und zur postalischen Übersendung nicht nachkommen können, ist dies bis auf Weiteres unschädlich. Für den begrenzten Zeitraum der Infektionsschutzmaßnahmen werden die Mittelanforderungen auch ohne händische Unterschrift in die Bearbeitung genommen. Gleiches gilt für Zuwendungs- sowie weitere Anträge (Entsperrungen, Umwidmungen etc.).
Sofern es in laufenden Vorhaben zu Verzögerungen und Änderungen kommt, bitten wir Sie, dies mitzuteilen, sobald konkrete Anpassungsbedarfe absehbar sind.
Projektskizzen können weiterhin jederzeit eingereicht werden. Die Kolleginnen und Kollegen sind in der Regel weiter unter ihren Dienst-Telefonnummern erreichbar.
Das Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt unterstützt seit Anfang 2011 die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS).
Die Einrichtung des Förderprogramms geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag von 2009 für die 17. Legislaturperiode zurück.
Dort heißt es: „Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt werden wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt wird.“
Förderziele
Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.
An der Durchführung der Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen.
Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Das Programm soll die Kooperation unterschiedlicher Akteure bei der Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie fördern.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.