Stadtnatur
Eine vielfältige und intakte Stadtnatur ist gut für Mensch und Umwelt, denn Siedlungsräume sind nicht nur wertvolle Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten - Stadtnatur macht Städte und Gemeinden widerstandsfähiger gegen den Klimawandel und bietet Raum für Erholung, Freizeit und Naturerleben.
Mit dem Förderschwerpunkt wird eine zentrale Maßnahme des Masterplans Stadtnatur umgesetzt, den die Bundesregierung 2019 als Maßnahmenprogramm für lebendige und attraktive Städte verabschiedet hat.
Mit dem Förderschwerpunkt Stadtnatur soll vor allem die Umsetzung des Masterplans im Handlungsfeld C.1 unterstützt werden. Ziel ist es, im Sinne der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt den Anteil an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement zu erhöhen und die biodiversitätsfördernde Durchgrünung von Städten und Gemeinden zu verbessern.
Dies umfasst vor allem:
- die naturnahe Gestaltung und fachgerechte Pflege von Grün- und Freiflächen,
- die Verwendung von heimischem oder gebietseigenem Saat- und Pflanzgut,
- die Erhaltung von Alt- und Biotopbäumen sowie
- den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und chemische Dünger.
- Die Lebensräume siedlungstypischer sowie seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sollen erhalten, entwickelt und vernetzt werden.
Ein weiteres Ziel ist die Bewusstseinsbildung: Bürgerinnen und Bürgern, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen u. a. soll der Wert und die Bedeutung von Stadtnatur z. B. durch zielgruppenspezifische Aktivierungs- und Beteiligungsformate sowie Bildungsangebote vermittelt werden.
Zur Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt auf lokaler Ebene werden auch die Erstellung kommunaler Fachkonzepte und übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt einschließlich der Durchführung beispielhafter Maßnahmen gefördert.
Der Einsatz von Biodiversitätsmanagerinnen und Biodiversitätsmanagern ist hierbei ausschließlich für die Erstellung und Umsetzung der kommunalen Biodiversitätsstrategie vorgesehen. Diese koordinieren u. a. die fachlichen Arbeiten und die Beteiligungs-, Vernetzungs- und Kommunikationsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung, mit externen Akteurinnen und Akteuren und für die Bevölkerung. Ziel ist es auch, den Schutz der Biodiversität als Querschnittsaufgabe in alle Verwaltungsbereiche und -abläufe der Kommunen zu integrieren. Eine Biodiversitätsmanagerin oder ein Biodiversitätsmanager kann auch interkommunal eingesetzt werden.
Antragstellung
Der Antrag wird, wie im Bundesprogramm Biologische Vielfalt üblich, in einem zweistufigen Verfahren gestellt.
Alleine für die Projekte, in denen eine kommunale Biodiversitätsstrategie erstellt werden soll, gilt eine jährliche Stichtagsregelung: Diese Skizzen müssen bis zum 01.02. des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden. Im anschließenden Auswahlverfahren werden besonders erfolgversprechende und modellhafte Skizzen ausgewählt und zur Antragsstellung aufgefordert. Die Stichtagsregelung kommt erstmalig 2022 zum Tragen.
Weitere Einzelheiten dazu enthält das „Merkblatt zur Antragstellung im Bundesprogramm Biologische Vielfalt für die Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie“