Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
„Hotspots der biologischen Vielfalt“ sind Regionen in Deutschland mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt charakteristischer Arten, Populationen und Lebensräume. Die Hotspot-Regionen finden sich in ganz Deutschland - von der Ostsee bis zu den Alpen und nehmen zusammen etwa elf Prozent der Fläche Deutschlands ein.
Als Grundlage für die Ermittlung der Hotspots dienten bundesweit vorliegende Daten zu FFH-Lebensraumtypen und Daten zum Vorkommen verschiedener Artengruppen, wie beispielsweise Gefäßpflanzen, Säugetiere, Schmetterlinge, Amphibien und Reptilien. In einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des BfN wurden die Daten ausgewertet, dabei wurden die Seltenheit und die Gefährdung von Arten und Lebensräumen gewichtet. So entstand in enger Abstimmung zwischen BMU, BfN und den Bundesländern, eine Liste mit
30 Hotspots, welche einen besonderen Reichtum charakteristischer Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten aufweisen - sie sind unsere Schatzkästen der Natur.
Die Kurzbeschreibungen dieser Hotspots umfassen die Rahmendaten zu den Regionen und stellen besondere Charakteristika der Landschaftsräume heraus. Mit den Maßnahmen in diesem Förderschwerpunkt sollen die naturschutzfachlichen Qualitäten der Hotspots erhalten und optimiert werden. Gleichzeitig soll die Identifikation der Menschen in der Region mit ihren Hotspots gestärkt und das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt gefördert werden.
Projekte dazu können dann gefördert werden, wenn sie sich räumlich auf die Hotspots, die in der ausgearbeiteten Karte dargestellt sind, beziehen oder zumindest einen maßgeblichen Teil eines Hotspot abdecken. Sie müssen einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Optimierung des gesamten Hotspots leisten.
Für jeden Hotspot soll ein Konzept erarbeitet sowie beispielhafte Maßnahmen umgesetzt werden. Diese sollen Prozesse in die Wege leiten, die helfen, die naturraumtypische Vielfalt von Landschaften, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften sowie die gebietstypische, natürlich und historisch entstandene Artenvielfalt zu erhalten bzw. zu verbessern. „Regionale Partnerschaften“ aus Städten und Gemeinden, Naturschutzakteuren sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern sollen so eine langfristige Sicherung der Hotspots gewährleisten.
Das BMU hatte zum „Förderschwerpunkt Hotspots“ am 27. Januar 2012 einen Förderaufruf veröffentlicht, der die Bedingungen für die Förderung von Projekten in diesem Förderschwerpunkt näher erläutert und zum Download bereit steht.
Als Ergebnis des Förderaufrufs wurden darauf hin vier Projektideen in den Hotspotregionen 2+4, 10, 22 und 29 zur Antragsstellung aufgefordert. Die Projekte laufen seit Oktober 2013 (Hotspots 20, 22) und August (Hotspot 29) bzw. Oktober 2014 (Hotspots 2+4) (s. laufende Projekte).
Wie in den anderen Förderschwerpunkten ist eine Einreichung neuer Projektskizzen ohne Fristsetzung jederzeit möglich. Die zu verwendende Mustergliederung für den Förderschwerpunkt Hotspots und der Musterfinanzierungsplan steht unter dem Menüpunkt Verfahren zum Download bereit.