Bundesamt für Naturschutz

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Biodiversität: Ökologisierung der europäischen Landwirtschaft zwingend erforderlich

Eine vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderte Studie legt dar, dass eine Ökologisierung der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) für die Erreichung der Biodiversitätsziele in der Europäischen Union zwingend notwendig ist. 

"Der Verlust an biologischer Vielfalt in unseren Agrarlandschaften ist weiterhin ungebrochen, dies zeigen die dramatischen Bestandsrückgänge charakteristischer Feldvögel und zahlreicher anderer Artengruppen", sagte BfN-Präsidentin, Prof. Beate Jessel, bei der Vorstellung der Studie.

Die "Greening-Maßnahmen" (Erhaltung von Dauergrünland, Fruchtfolgevorgaben, 7% ökologische Vorrangflächen) können laut Studie jedoch nur dann einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten, wenn sie - wie von der EU-Kommission vorgeschlagen - verbindlich an den Erhalt von Direktzahlungen geknüpft sind. Nur dann müssen sie auch in den landwirtschaftlichen Intensiv-Regionen umgesetzt werden.  

"Wichtigstes Instrument im Rahmen des Greenings ist die verpflichtende Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF). Die tatsächliche Wirksamkeit solcher Flächen wird jedoch von der Ausgestaltung sowie der räumlichen Verteilung der Flächen und dem prozentualen Flächenanteil abhängen", so die Präsidentin weiter. 

Die Studie rät von einer pauschalen Stilllegung ökologischer Vorrangflächen ab. Vielmehr sollte ein Teil im Sinne der Biodiversität aktiv gemanagt und unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Kriterien auch landwirtschaftlich nutzbar sein. Dies gelte immer dann, wenn dadurch ein mindestens gleich großer Nutzen für Natur und Umwelt entstehe wie bei einer Stilllegung.

Um zusätzliche positive Effekte zu erlangen, sollten flankierend stets Management- und Beratungsmaßnahmen aus dem Fonds für die ländliche Entwicklung mit einem deutlich erhöhten EU-Anteil gefördert werden.

Prof. Jessel: "Gerade in Intensivregionen können mit ökologischen Vorrangflächen nicht nur Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie sondern auch der Klima- und Gewässerschutzpolitik erreicht werden". Dies gelte auch für die Greening-Anforderung zum Erhalt des Grünlands. Um jedoch den notwendigen Grünlandschutz zum Erfolg zu führen und zugleich einen effektiven Klima-, Wasser- und Bodenschutz zu betreiben, müsse das Grünlandumbruchverbot unbedingt mit sofortiger Wirkung gelten.

Das Forschung- und Entwicklungsprojekt "Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele" wird durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert.

Federführend ist das Institut für Agrarökologie und Biodiversität (R. Oppermann, J. Gelhausen). Mitautoren sind das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung Müncheberg (B. Matzdorf, M. Reutter) und die Hochschule für Forstwissenschaft Rottenburg (R. Luick, S. Stein). 

Die Broschüre "Gemeinsame Agrarpolitik ab 2014: Perspektiven für mehr Biodiversitäts- und Umweltleistungen der Landwirtschaft?" kann folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.bfn.de/0313_veroe.html 

(Quelle: Pressemitteilung des BfN vom 11.12.2012)

Letzte Änderung: 11.12.2012

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