Berliner Senat beschließt Strategie zur biologischen Vielfalt
Auf dem Turm des Berliner Rathauses ist ein Nistplatz für Wanderfalken, die Spandauer Zitadelle ist eines der bedeutendsten Überwinterungsquartiere für Fledermäuse im Berliner Raum, rund 14 % der Berliner Stadtgebietsfläche sind öffentliche Grünflächen. Das sind nur wenige Beispiele für die Vielfalt der Natur in unserer Stadt. Um diese zu schützen, zu entwickeln und erlebbar zu machen, hat der Senat auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller, die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen. Sie ist für einen Zeithorizont bis 2020 ausgelegt.
Senator Müller: „Biologische Vielfalt ist Bestandteil der nachhaltigen Stadtentwicklung. Deshalb wollen wir den Reichtum urbaner Natur zum Wohle der in der Stadt lebenden Menschen und zusammen mit ihnen entwickeln. Dabei geht es um die Landschaften am Stadtrand ebenso wie um die Natur vor der Haustür.“
Ziel ist es, möglichst viele Akteure der Stadtgesellschaft - Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen - für die Umsetzung der Strategie zur Biologischen Vielfalt zu begeistern. Ein sensibler Umgang mit der Natur muss zum Handlungsgrundsatz werden. Ebenso muss das Bewusstsein der Bevölkerung für biologische Vielfalt im Stadtraum gestärkt werden.
An der Erarbeitung der Strategie waren Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Wissenschaft, Wirtschaft und der Berliner Zivilgesellschaft beteiligt. Als Ergebnis sind 38 Einzelziele zusammengefasst, die folgenden vier Themenfeldern zugeordnet sind:
• Arten und Lebensräume (u.a. Artenvielfalt, Gewässer, Gärten, Wald)
• Genetische Vielfalt (z. B. Schutz innerartlicher Vielfalt)
• Urbane Vielfalt (Kleingärten, Grünflächen, private Freiflächen, Straßengrün, Offenlandschaften u.a.)
• Gesellschaft (beispielsweise öffentliches Bauwesen, Umweltbildung in Schulen und Kitas)
Sie betreffen u. a. die Gestaltung des Lebensraumes (Wohnen – Arbeiten – Freizeit), die Nutzung als Erholungsraum, Informations- und Bildungsaufgaben, die Einbindung in das Wirtschaftsgeschehen sowie in die Forschung und Lehre.
Grundlage der Berliner Strategie sind das weltweite „Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD – Convention on Biological Diversity – von 191 Staaten ratifiziert) und die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS).
Mit dem Beschluss können nun zeitnah wirkungsvolle Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
Quelle: Pressemitteilung des Berliner Senats vom 13. März 2012